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Informationen für die Bevölkerung
des Suhrental-Uerkental
Hier finden Sie eine Sammlung wichtiger Informationen für die Bevölkerung.
Sicherheitsveranstaltung
AKTUELL:
Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz
Nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau (Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihren 23. Geburtstag feiern, sind seit dem 1. Januar 2024 zur Teilnahme an einer Sicherheitsveranstaltung verpflichtet.
Schutzraum
Schutzraum
Die Schutzräume bilden das Rückgrat des Zivilschutzes. Ziel ist es, für alle Einwohner der Schweiz einen Schutzplatz am Wohnort und für viele zudem auch am Arbeitsort bereitzustellen.
Der Schutzraum ist ein besonders verstärkter und ausgerüsteter Zufluchtsort, der bei bewaffneten Konflikten und bei einer Reihe möglicher Katastrophen den besten Schutz bietet.
Er kann in "normalen" Zeiten durchaus als Keller, Archiv, Hobbyraum usw. benutzt werden, darf aber baulich nicht verändert werden und muss innerhalb von 24 Stunden nach einer entsprechenden behördlichen Anordnung bezogen werden können.
Schutzraumbau und -ausstattung
Schutzraumbau
Bei Neubauten müssen Schutzräume erstellt werden. Diese Regelung gilt für Wohnhäuser, Spitäler, Alters- und Pflegeheime.
Bei einem Schutzraum handelt es sich um eine Schutzbaute in einem öffentlichen Gebäude oder privaten Wohnhaus. Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist für jeden Einwohner und jede Einwohnerin ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts bereitzustellen. Im Auftrag der Gemeinde überprüft der Zivilschutz regelmässig die Schutzräume auf Mängel und ihre Betriebsbereitschaft im Ereignisfall.
In Neubauten von Wohnhäusern mit mehr als 38 Zimmern (respektive ab 25 Schutzplätzen) ist es obligatorisch, einen Schutzraum zu erstellen. Ausnahmefälle sind Bauten, bei denen aus bautechnischen Gründen (z.B. ohne Kellergeschoss) keine Schutzräume gebaut werden können. Gemeinden mit genügend vollwertigen Schutzräumen, das heisst mit einem Deckungsgrad von über 110%, können beim Kanton die Befreiung vom Schutzraumbau beantragen. Nach der Bewilligung bezahlen die Bauherren einen Ersatzbeitrag in der Höhe von 400 Franken pro erforderlichem Schutzplatz.
Im Pflegebereich (Spitäler sowie Alters- und Pflegeheime) müssen die Schutzräume in jedem Fall erstellt werden. Pro Patientenbett ist ein Schutzplatz nötig. Die Leistung eines Ersatzbeitrags ist nicht möglich.
Schutzraumausstattung
Informationen zu Zweck, Aufbau und Nutzung von Personenschutzräumen
finden Sie in der Broschüre "Der Schutzraum"
Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet und unterhalten werden. Der Zivilschutz im Aargau, führt im Auftrag von Bund und Kanton die Schutzraumkontrolle durch. Bei der Kontrolle wird die Betriebsbereitschaft und der Zustand der Schutzräume überprüft. Die Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) findet alle 10 Jahre statt.
Die betroffenen Hauseigentümerinnen und Eigentümer werden vorgängig schriftlich für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen informiert. Die Kontrolltermine sind verpflichtend einzuhalten. So müssen die Schutzräume inklusive der dazugehörigen Infrastruktur, wie beispielsweise Ventilationsgeräte oder Notausstiege zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure frei zugänglich sein.
Da die Kontrolltermine frühzeitig mitgeteilt werden und demensprechend genügend Zeit vorhanden ist sich zu organisieren, werden Terminverschiebungen, ausserhalb der Ordentlichen Kontrolltagen, nur in absoluten Ausnahmen berücksichtigt. Wird ein Kontrolltermin nicht wahrgenommen (Nicht zu Hause, Zutritt verweigert usw.) erfolgt eine Meldung an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB). Das AMB kann gegen den Fehlbaren Eigentümer ein Strafverfahren einleiten. Konnte eine Kontrolle durch Eigenverschulden nicht durchgeführt werden, wird ein erneuter Kontrolltermin unter Kostenfolge durchgeführt.
Zuweisungsplanung
Zuweisungsplanung
Sämtliche Einwohner des Uerkentals sind einem Schutzplatz zugewiesen. Dieser befindet sich in der Regel im Kellergeschoss des Wohnhauses. Für Personen, die keinen Schutzplatz im Haus haben, in dem sie leben, ist ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe vorgesehen. Pro Person ist eine Fläche von einem Quadratmeter bzw. ein Raumvolumen von 2.5 Kubikmetern vorgeschrieben, was etwa dem Platz pro Person in einem Eisenbahnabteil erster Klasse entspricht.
Die Schutzplatzzuweisung ist auf den vorsorglichen, von der Zivilschutzorganisation geleiteten Schutzraumbezug der Bevölkerung am Wohnort und damit primär auf den Aktivdienstfall ausgelegt. Aufgrund der laufenden Bevölkerungsmutationen (Zu- und Wegzüge, Geburten und Todesfälle) sowie der baulichen Änderungen erfolgt die Zuweisungsplanung rollend. Deshalb wird sie auch bewusst nicht veröffentlicht, kann aber auf Wunsch eingesehen werden.
Das notfallmässige Aufsuchen der Schutzräume bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen lässt sich demgegenüber nicht im Detail planen, weil solche Situationen durch eine Reihe von Unbekannten geprägt sind. Vielmehr müssen sich die gefährdeten Personen nach Massgabe der behördlichen Anordnungen in den an Ort und Stelle vorhandenen Schutzbauten schützen.
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Notfalltreffpunkte
In jeder Gemeinde des Kanton Aargau steht mindestens ein Notfalltreffpunkt zur Verfügung.
Bei einer Gefährdung können diese Notfalltreffpunkte kurzfristig besetzt werden und dienen der Bevölkerung als Anlaufstelle.
Allgemeine Informationen zu den Notfalltreffpunkten finden Sie auf der offiziellen Homepage
Nachfolgend finden Sie die Notfalltreffpunkte der ZSO Suhrental-Uerkental:
Attelwil
Ehemalige Gemeindeverwaltung
Kirchmattstrasse 135
5056 Attelwil
Parkplätze
Parkplätze bei der ehemaligen Gemeindeverwaltung im Ortsteil Attelwil
ÖV
Zu erreichen ab der Bushaltestelle Attelwil, Alte Post
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Oder klicken Sie hier:
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Bottenwil
Gemeindehaus
Hauptstrasse 64
4814 Bottenwil
Parkplätze
Parkplätze vis à vis der Gemeindeverwaltung, beim Restaurant Antica Posta
ÖV
Zu erreichen ab der Bushaltestelle Bottenwil, Dorf
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Oder klicken Sie hier:
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Hirschthal
Schulhaus, Turnhalle
Trottengasse 2
5042 Hirschthal
Parkplätze
Parkplätze beim Schulhaus Hirschthal
ÖV
Zu erreichen ab Hirschthal Bahnhof
Scannen Sie den QR-Code mit dem Handy
Oder klicken Sie hier:
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Holziken
Ehemaliges Feuerwehrmagazin
Kanzleistrasse 2
5043 Holziken
Parkplätze
Parkplätze hinter der Gemeindeverwaltung
ÖV
Zu erreichen ab Bushaltestelle Holziken, Post
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Kirchleerau
Gemeindehaus
Dorfstrasse 176
5054 Kirchleerau
Parkplätze
Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung und auf dem Schulareal verfügbar
ÖV
Erreichbar ab Bushaltestelle Kirchleerau, Abzweiger Bank
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Kölliken
Gemeindehaus
Hauptstrasse 38
5742 Kölliken
Parkplätze
Parkplätze beim auf dem Kiesplatz vis à vis Gemeindehaus
ÖV
Erreichbar zu Fuss ab Kölliken Bahnhof
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Moosleerau
Gemeindehaus
Hubelstrasse 220
5054 Moosleerau
Parkplätze
Parkplätze vor dem Gemeindehaus
ÖV
Zu erreichen ab Bushaltestelle Moosleerau, Abzweiger
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Muhen
Gemeindehaus
Schulstrasse 1
5037 Muhen
Parkplätze
Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung oder dem Schulhaus Muhen verfügbar
ÖV
Zu Erreichen ab Muhen Bahnhof oder Mittelmuhen Bahnhof
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Reitnau
Gemeindeverwaltung
Kratz 98
5057 Reitnau
Parkplätze
Parkplätze neben der Gemeindeverwaltung
ÖV
Erreichbar ab der Bushaltestelle Reitnau, Post
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Safenwil
Gemeindehaus
Bahnhofstrasse 11
5745 Safenwil
Parkplätze
Parkplätze vor der Gemeindeverwaltung
ÖV
Zu erreichen ab Safenwil Bahnhof
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Oder klicken Sie hier:
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Schlossrued
Gemeindehaus
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Parkplätze
Parkplätze beim Schulhaus Schlossrued
ÖV
Zu erreichen ab Bushaltestelle Schlossrued, Dorf
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Oder klicken Sie hier:
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Schmiedrued
Schulhaus Walde
Schulstrasse 488
5046 Schmiedrued
Parkplätze
Parkplätze beim Schulhaus und Sportplatz Schmiedrued-Walde
ÖV
Zu erreichen ab Bushaltestelle Walde AG, Zentrum
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Schöftland
Gemeindehaus
Bahnhofstrasse 5
5040 Schöftland
Parkplätze
Parkplätze bei der Gemeindeverwaltung oder beim Werkhof
ÖV
Erreichbar ab Schöftland, Bahnhof
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Staffelbach
Gemeindehaus
Dorfstrasse 11
5053 Staffelbach
Parkplätze
Parkplätze beim Gemeindehaus oder auf dem Schulareal
ÖV
Erreichbar ab der Bushaltestelle Staffelbach, Gemeindehaus
Scannen Sie den QR-Code mit dem Handy
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Uerkheim
Gemeindehaus
Dorfstrasse 48
4813 Uerkheim
Parkplätze
Parkplätze hinter der Gemeindeverwaltung
ÖV
Zu erreichen ab Bushaltestelle Uerkheim, Schweizermatten oder Uerkheim, Post
Scannen Sie den QR-Code mit dem Handy
Oder klicken Sie hier:
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Williberg
Gemeindekanzlei Wiliberg
Hauptstrasse 64
4814 Bottenwil
Parkplätze
Parkplätze vor der Gemeindekanzlei
ÖV
Mit den ÖV nicht zu erreichen
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