Intro
Informationen für Dienstleistende
des Suhrental-Uerkental
Hier finden Sie eine Sammlung wichtiger Informationen für Zivilschutzleistende und deren Arbeitgeber.
Jahersprogramm 2023
Jahersprogramm 2024
Im Zusammenhang mit dem Dienstprogramm, Informationspflicht, Einrückungspflicht und Verschiebungsgesuchen gibt es immer wieder Fragen. In diesem Abschnitt finden Sie die relevanten Informationen.
Regeln - Doku, Gesuche, Formulare
Dienstverschiebungsgesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht und begründet werden können. Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen; solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt wurde.
Voraussetzungen
Es muss ein zwingender Grund vorliegen.
Ablauf
Das Gesuch muss schriftlich vom AdZS eingereicht werden. Die zuständige Stelle (ZSO, AMB oder Bund) ist auf dem Aufgebot ersichtlich. Die nötigen Bestätigungen (z.B. Arbeitgeber, Ausbildungsstätte, Schule, Arztzeugnis) müssen beigelegt werden.
Das Aufgebot und das Dienstbüchlein müssen nicht mitgesendet werden.
Der Entscheid wird dem AdZS schriftlich mitgeteilt.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch
- Bestätigungen (z.B. Arbeitgeber, Ausbildungsstätte, Schule, Arztzeugnis)
Die Kosten für Arztzeugnisse gehen zu Lasten des Gesuchstellers.
Weiterführende Links im Zusammenhang mit der Dienstpflicht (Quelle Bundesamt für Bevölkerungsscshutz BABS)
Die Weisungen über die Absolvierung und Durchführung der Zivilschutzkurse (WZSK AG) stützen sich auf jene des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und regeln die Ausbildungsgänge der Anwärter auf eine Funktion im Zivilschutz. Sie regeln ferner administrative und organisatorische Belange.